Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kurierdienstes Müller
Gültig seit 01. Oktober 2022

Das Rechtsverhältnis zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber regeln die Vorschriften des HGB und des GüKG (Güterkraftverkehrsgesetz) sowie bei grenzüberschreitenden Transporten die CMR – Bestimmungen.
Bei dem Transport von Gütern durch uns hat der Auftraggeber das jeweilige Gut, soweit dessen Natur eine Verpackung erfordert, zum Schutz gegen gänzlichen oder teilweisen Verlust oder gegen Beschädigung sicher zu verpacken. Wir sind nicht verpflichtet, geschlossene Behältnisse oder Verpackungen zu überprüfen. Wir verweisen auf §427 HGB. Die Berechnung von voluminösen aber leichten Sendungen erfolgt nach der internationalen „Yata-Regel“. Das Volumengewicht errechnet sich nach der Formel:

Länge x Breite x Höhe in cm, geteilt durch 6000, ergibt Volumen-Kilogramm

Unsere Fahrzeuge sind immer nur mit einem Fahrer besetzt. Sollten zum Be- oder Entladen weitere Personen oder Hilfsgeräte (Gabelstapler etc.) nötig sein, hat der Auftraggeber für deren Bereitstellung Sorge zu tragen.
Die ordnungsgemäße Ablieferung des Gutes ist vom Empfänger zu bestätigen. Eine Haftung für mangelhaft verpackte Ware ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Der Auftragnehmer haftet für die ordnungsgemäße Durchführung des Beförderungsvertrags nach dem GüKG. Eine Transportversicherung seitens des Auftragnehmers ist vorhanden. Ausgenommen von der Ersatzpflicht sind Schäden durch höhere Gewalt, durch Kriegsereignisse, Beschlagnahme oder sonstige behördliche Anordnungen und Schäden, die durch verschulden des Auftraggebers, Absenders, Empfängers oder ihrer Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind. Folgeschäden, egal ob konkret oder abstrakt, sind von der Haftung grundsätzlich ausgenommen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Etwaige Schadensersatzansprüche aus dem Beförderungsvertrag verjähren in sechs Tagen, beginnend mit der Ablieferung des Transportgutes.

Das Entgelt für die Beförderung richtet sich nach der gültigen Preisliste (neuester Stand) bzw. den Sondervereinbarungen und Terminwünschen mit und vom Auftragnehmer. Für Terminvorgaben, die nicht eingehalten werden können, werden auch keine Zuschläge erhoben. Die Übersetzung des Begriffes Terminwunsch mit dem englischen „Deadline“ garantiert keine gesetzlich verbindliche Terminlieferung. Der Fahrer ist nicht berechtigt, andere Preise in Ansatz zu bringen. Die Abrechnung der Fahrten basiert auf der schnellsten Verbindung.

Auf massive Treibstoffteuerungen reagieren wir mit einem prozentualen Teuerungszuschlag (Dieselfloater). Zur Berechnung des Dieselfloater orientieren wir uns am Index des Statistischen Bundeamtes bei Abgabe an Großverbraucher, der monatlich durch den Mineralölwirtschaftsverband publiziert wird. Nach jeder Aktualisierung des Index, passen wir unsere Last-KM-Preise gem. dem Dieselfloater zum Anfang der kommenden Woche an.
Der Dieselzuschlag wird lediglich zu den Frachtraten hinzugerechnet, auf sonstige Leistungen erfolgt kein Zuschlag.

Die Abrechnung erfolgt 7-tägig durch den Auftragnehmer. Die Forderung ist sofort nach Erhalt der Rechnung fällig und innerhalb von 14 Tagen zahlbar. Verzugszinsen werden ohne weitere Ankündigung ab der ersten Mahnung berechnet. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es keine zweite Mahnung geben wird, sondern bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen umgehend das gerichtliche Mahnverfahren, ohne weitere Mitteilung unsererseits, eingeleitet wird. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir auf der Regelverjährungsfrist von 3 Jahren bestehen und die Verjährung nach § 439 I HGB ausschließen.

Änderung dieser AGB, Salvatoresche Klausel
Der Kurierdienst Müller behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden den bestehenden Kunden per E-Mail spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten zugesendet. Widerspricht ein Kunde der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der E-Mail, gelten die geänderten AGB als angenommen.
Sofern eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist in allen Fällen Osterholz-Scharmbeck.

Kurierdienst Müller –Stedener Str. 50 –27729 Holste-Oldendorf

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